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Unterstützung von Autorenlesungen im Kanton Solothurn

Autorenlesungen an Schulen

Ziel von Lesungen an Schulen ist es, durch den unmittelbaren Kontakt zu Autorinnen und Autoren das Interesse von Kindern und Jugendlichen an Literatur und Sprache zu fördern und einen Einblick in das Handwerk von Schreibenden zu geben. Begegnungen mit Autorinnen und Autoren bringen zudem nicht nur eine willkommene Abwechslung in den Schulalltag, sondern sind erfahrungsgemäss auch eine der erfolgreichsten Massnahmen zur Lese- und Schreibanimation. Die Fachkommission Literatur des Kantonalen Kuratoriums für Kulturförderung möchte Begegnungen von Schülerinnen und Schülern mit Autorinnen und Autoren fördern.

Für das Autorenhonorar können aus den Mitteln des Lotteriefonds Fr. 250.- pro Lesung beantragt werden. Für Gruppenlesungen und mehrere Lesungen desselben Autors oder derselben Autorin am selben Ort gelten gesonderte Bedingungen.
Da die zur Verfügung stehenden Mittel beschränkt sind, wird um ein kurzes Gesuch gebeten, das Name, Adresse und Telefonnummer der Schule und der Kontaktperson sowie den Namen des Autors oder der Autorin, das Datum der geplanten Schullesung und das vereinbarte Autorenhonorar enthält.

Pro Lesung können 1–2 Schulklassen teilnehmen (max. 50 Personen). Die Schüler/innen sollen im gleichen Schuljahr sein oder höchstens ein Jahr auseinander. Für die Oberstufe empfehlen wir, die Teilnehmenden auf eine Klasse zu beschränken.

Das Gesuch ist bis spätestens vier Wochen vor der Lesung an die kantonale Beauftragte für Schul- und Gemeindebibliotheken zu richten:
Zentralbibliothek Solothurn, Eva Mathez, Bielstrasse 39, 4502 Solothurn.

Autorenlesungen in Gemeinden

Die Fachkommission Literatur des Kantonalen Kuratoriums für Kulturförderung will die langjährige Tradition der Unterstützung von Autorenlesungen fortführen und diese bei lokalen Kulturveranstaltern im Kanton aktiv pflegen. Literaturschaffende aus dem Kanton Solothurn, aber auch auswärtige Autoren, erhalten damit Gelegenheit, ihr Werk und ihr Arbeitsumfeld einem breiten Publikum vorzustellen und mit diesem den Dialog zu pflegen.

Für öffentliche Lesungen können aus den Mitteln des Lotteriefonds 50% der Autorenhonorarkosten oder maximal Fr. 300.--  pro Lesung beantragt werden. Für Gruppenlesungen und mehrere Lesungen desselben Autors oder derselben Autorin am selben Ort gelten gesonderte Bedingungen.
Da die zur Verfügung stehenden Mittel beschränkt sind, wird um ein kurzes Gesuch gebeten, das den Veranstaltungsort, den Namen des Autors oder der Autorin, das Datum der geplanten Lesung sowie das vereinbarte Autorenhonorar enthält.

Das Gesuch ist bis spätestens vier Wochen vor der Lesung an die kantonale Beauftragte für Schul- und Gemeindebibliotheken zu richten:
Zentralbibliothek Solothurn, Eva Mathez, Bielstrasse 39, 4502 Solothurn.


Als Informationsquelle zur Autorensuche weisen wir auf die Website www.sokultur.ch hin, mit Kontaktadressen sowie bio-bibliografischen Angaben zu Solothurner Autorinnen und Autoren.

Für weitere Auskünfte:

Zentralbibliothek Solothurn
Eva Mathez
Kantonale Beauftragte für Schul- und Gemeindebibliotheken
Bielstrasse 39
4502 Solothurn
Telefon 032 627 62 20
Telefax 032 627 62 00
eva.mathez@zbsolothurn.ch

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