
Unterstützung von Autorenlesungen im Kanton Solothurn
Autorenlesungen an Schulen
Ziel von Lesungen an Schulen ist es, durch den unmittelbaren Kontakt zu
Autorinnen und Autoren das Interesse von Kindern und Jugendlichen an
Literatur und Sprache zu fördern und einen Einblick in das Handwerk von
Schreibenden zu geben. Begegnungen mit Autorinnen und Autoren bringen
zudem nicht nur eine willkommene Abwechslung in den Schulalltag,
sondern sind erfahrungsgemäss auch eine der erfolgreichsten Massnahmen
zur Lese- und Schreibanimation. Die Fachkommission Literatur des
Kantonalen Kuratoriums für Kulturförderung möchte Begegnungen von
Schülerinnen und Schülern mit Autorinnen und Autoren fördern.
Für das Autorenhonorar können aus den Mitteln des Lotteriefonds Fr.
250.- pro Lesung beantragt werden. Für Gruppenlesungen und mehrere
Lesungen desselben Autors oder derselben Autorin am selben Ort gelten
gesonderte Bedingungen.
Da die zur Verfügung stehenden Mittel beschränkt sind, wird um ein
kurzes Gesuch gebeten, das Name, Adresse und Telefonnummer der Schule
und der Kontaktperson sowie den Namen des
Autors oder der Autorin, das Datum der geplanten Schullesung und das
vereinbarte Autorenhonorar enthält.
Pro Lesung können 1–2 Schulklassen teilnehmen (max. 50
Personen). Die Schüler/innen sollen im gleichen Schuljahr sein oder
höchstens ein Jahr auseinander. Für die Oberstufe empfehlen wir, die
Teilnehmenden auf eine Klasse zu beschränken.
Das Gesuch ist bis spätestens vier Wochen vor der Lesung an die
kantonale Beauftragte für Schul- und Gemeindebibliotheken zu richten:
Zentralbibliothek Solothurn, Eva Mathez,
Bielstrasse 39, 4502 Solothurn.
Autorenlesungen in Gemeinden
Die Fachkommission Literatur des Kantonalen Kuratoriums für
Kulturförderung will die langjährige Tradition der Unterstützung von
Autorenlesungen fortführen und diese bei lokalen Kulturveranstaltern im
Kanton aktiv pflegen. Literaturschaffende aus dem Kanton Solothurn,
aber auch auswärtige Autoren, erhalten damit Gelegenheit, ihr Werk und
ihr Arbeitsumfeld einem breiten Publikum vorzustellen und mit diesem
den Dialog zu pflegen.
Für öffentliche Lesungen können aus den Mitteln des Lotteriefonds 50%
der Autorenhonorarkosten
oder maximal Fr. 300.-- pro Lesung beantragt werden. Für
Gruppenlesungen und mehrere
Lesungen desselben Autors oder derselben Autorin am selben Ort gelten
gesonderte Bedingungen.
Da die zur Verfügung stehenden Mittel beschränkt sind, wird um ein
kurzes Gesuch gebeten, das den Veranstaltungsort, den Namen des Autors
oder der Autorin, das Datum der geplanten Lesung sowie das vereinbarte
Autorenhonorar enthält.
Das Gesuch ist bis spätestens vier Wochen vor der Lesung an die
kantonale Beauftragte für Schul- und Gemeindebibliotheken zu richten:
Zentralbibliothek Solothurn, Eva Mathez,
Bielstrasse 39, 4502 Solothurn.
Als Informationsquelle zur Autorensuche weisen wir auf die Website www.sokultur.ch
hin, mit Kontaktadressen sowie bio-bibliografischen Angaben zu
Solothurner Autorinnen und Autoren.
Für weitere Auskünfte:
Zentralbibliothek Solothurn
Eva Mathez
Kantonale Beauftragte für Schul- und Gemeindebibliotheken
Bielstrasse 39
4502 Solothurn
Telefon 032 627 62 20
Telefax 032 627 62 00
eva.mathez@zbsolothurn.ch