
Ausleihe
Die Benutzung sämtlicher Medien in den Räumen der Zentralbibliothek ist
gebührenfrei. Für die Ausleihe nach Hause wird je nach Abteilung eine Gebühr erhoben, und ausserdem benötigen Sie
einen gültigen Bibliotheksausweis.
Bibliotheksausweis
Für den Bibliotheksausweis brauchen wir Ihren Namen, Ihre Adresse, Ihr
Geburtsdatum und einen gültigen Personal- oder Schülerausweis. Kinder
und Jugendliche bis 12 Jahre benötigen ausserdem eine schriftliche
Einwilligung ihrer Eltern. Der Bibliotheksausweis ist während 1 Jahres
ab Ausstellungsdatum gültig.
Die Leihfrist beträgt für alle Medien 4 Wochen. Sie können die
Leihdauer vor Ablauf der Frist mündlich oder schriftlich zweimal
verlängern.
Verlängern
Erwachsenenbibliothek
Bücher:
Ausleiheberechtigt sind Personen ab 12 Jahren. Für die Ausleihe nach
Hause werden folgende Gebühren erhoben:
- Schülerinnen und Schüler, Lehrlinge und Studierende Fr. 5.-- pro Jahr
- Einwohnerinnen und Einwohner von Beitragsgemeinden Fr. 10.-- pro Jahr
(Beitragsgemeinden am Schluss)
- übrige Benutzerinnen und Benutzer Fr. 20.-- pro Jahr
Die Gebühr berechtigt zur Ausleihe von jeweils max. 10 Büchern.
Non-Books:
Ausleiheberechtigt sind Personen ab 12 Jahren. Für die Ausleihe nach
Hause wird eine Gebühr von Fr. 20.- erhoben. Das Non-Book-Abonnement
berechtigt zur Ausleihe von max. 4 Non-Books im ganzen Haus. Das
Abonnement kann erweitert werden (Fr. 5.-- pro weiteres
Non-Book).
Musikabteilung
Ausleiheberechtigt sind Personen ab 12 Jahren. Für die Ausleihe nach
Hause werden folgende Gebühren erhoben:
- Grundgebühr Fr. 20.-- pro Jahr. Die Gebühr berechtigt zur Ausleihe
von jeweils 4 Medien; für weitere Medien wird eine zusätzliche Gebühr
von Fr. 5.-- pro Medium erhoben.
Kinder- und Jugendbibliothek
Bücher:
Die Ausleihe nach Hause ist gebührenfrei.
Non-Books:
Ein Non-Book-Abonnement für Kinder bis zu 12 Jahren kostet Fr. 10.--
pro Jahr. Damit können maximal 2 Non-Books
aus dem Bestand der Kinder- und Jugendbibliothek ausgeliehen werden.
Das Abonnement kann erweitert werden (Fr. 5.-- pro Non-Book).
Beitragsgemeinden
Aeschi Aetigkofen Aetingen-Brittern Balm bei Günsberg Balm bei Messen
Bellach Bettlach
Biberist Biezwil
Bolken Brügglen Etziken Feldbrunnen-St. Niklaus Flumenthal
Gossliwil Günsberg Halten Hessigkofen Hubersdorf Kammersrohr
Lüssligen Luterbach Lüterkofen-Ichterswil
Lüterswil-Gächliwil Messen Mühledorf Nennigkofen Niederwil Oberdorf
Obergerlafingen Oberramsern Rüttenen Schnottwil Selzach Solothurn
Subingen
Unterramsern - Stand Januar 2010. Gemeinden, die nicht
den vollen
Beitrag bezahlen, werden nicht aufgeführt.